ErwGr. 28

DIR_2014_50 · über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen

Diese Richtlinie legt Mindestanforderungen fest, was den Mitgliedstaaten die Freiheit lässt, vorteilhaftere Bestimmungen zu erlassen oder beizubehalten. Die Umsetzung dieser Richtlinie kann keinen Rückschritt gegenüber der in einem Mitgliedstaat bestehenden Situation rechtfertigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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