Art. 114 – Delegierte Rechtsakte und technische Durchführungsstandards betreffend interne Modelle zur Festlegung der Solvenzkapitalanforderung

DIR_2014_51 · zur Änderung der Richtlinien 2003/71/EG und 2009/138/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)

(1)Die Kommission erlässt im Einklang mit Artikel 301a delegierte Rechtsakte, in denen Folgendes festgelegt wird: a) die Anpassungen, die an den Standards gemäß den Artikeln 120 bis 125 angesichts des begrenzten Anwendungsbereichs des internen Partialmodells vorzunehmen sind; b) die Art und Weise, in der interne Partialmodelle in vollem Umfang in die Standardformel für die Solvenzkapitalanforderung nach Artikel 113 Absatz 1 Buchstabe c integriert werden, sowie Voraussetzungen für die Verwendung alternativer Integrationsmethoden.
(2)Um für die Anwendung dieses Artikels einheitliche Bedingungen sicherzustellen, erarbeitet die EIOPA Entwürfe technischer Durchführungsstandards für die Verfahren, nach denen a) bei der Genehmigung eines internen Modells gemäß Artikel 112 und b) bei der Genehmigung größerer Änderungen eines internen Modells sowie von Änderungen der Leitlinien zur Änderung eines internen Modells gemäß Artikel 115 vorzugehen ist. Die EIOPA legt der Kommission diese Entwürfe technischer Durchführungsstandards bis zum 31. Oktober 2014 vor. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die in Unterabsatz 1 genannten technischen Durchführungsstandards gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zu erlassen.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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