ErwGr. 17

DIR_2014_51 · zur Änderung der Richtlinien 2003/71/EG und 2009/138/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)

Darüber hinaus ist es angemessen, der EIOPA nach einem Übergangszeitraum von zwei Jahren die Möglichkeit zu eröffnen, Vorschläge zur Aktualisierung einer Reihe delegierter Rechtsakte in Form von technischen Regulierungsstandards vorzulegen. Diese Aktualisierungen sollten auf die technischen Aspekte der einschlägigen delegierten Rechtsakte beschränkt sein und keine strategischen Beschlüsse oder politischen Entscheidungen enthalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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