ErwGr. 12

DIR_2014_52 · zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten

Im Hinblick auf ein hohes Schutzniveau in Bezug auf die Meeresumwelt, insbesondere, was Arten und Lebensräume angeht, sollten bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und Screening-Verfahren bei Projekten in der Meeresumwelt die Merkmale dieser Projekte berücksichtigt werden, und zwar insbesondere die genutzten Technologien (z. B. seismische Messungen mit aktiven Sonaren). Zu diesem Zweck könnten die Anforderungen der Richtlinie 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (12) auch der Umsetzung der Anforderungen dieser Richtlinie förderlich sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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