ErwGr. 38

DIR_2014_53 · über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG

Diese Richtlinie sollte nur grundlegende Anforderungen enthalten. Um die Bewertung der Konformität mit diesen Anforderungen zu erleichtern, muss eine Konformitätsvermutung für Funkanlagen vorgesehen werden, die den harmonisierten Normen entsprechen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) zum Zweck der Angabe ausführlicher technischer Spezifikationen zu den genannten Anforderungen angenommen wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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