ErwGr. 61

DIR_2014_53 · über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG

Das vorhandene System sollte um ein Verfahren ergänzt werden, mit dem die Interessenträger informiert werden, wenn Maßnahmen gegen Funkanlagen geplant sind, die eine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit des Menschen oder für andere unter diese Richtlinie fallende Aspekte des Schutzes der Interessen der Öffentlichkeit darstellen. Auf diese Weise könnten die Marktüberwachungsbehörden in Zusammenarbeit mit den betreffenden Wirtschaftsakteuren bei derartigen Geräten zu einem früheren Zeitpunkt tätig werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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