ErwGr. 65

DIR_2014_53 · über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG

Das Prüfverfahren sollte für den Erlass von Durchführungsrechtsakten angewendet werden: um festzulegen, ob bestimmte Kategorien elektrischer oder elektronischer Produkte der Definition des Begriffs „Funkanlage“ entsprechen, um die praktischen Regelungen dafür festzulegen, wie die Informationen über die Konformität verfügbar zu machen sind und wie die Registrierung und die Anbringung der Registriernummer an der Funkanlage zu erfolgen haben, und um die Äquivalenz zwischen gemeldeten Funkschnittstellen festzustellen und eine Funkanlagenklasse zuzuteilen. Das Prüfverfahren sollte auch in Bezug auf konforme Funkanlagen angewendet werden, die eine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit des Menschen oder für andere Aspekte des Schutzes der Interessen der Öffentlichkeit darstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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