ErwGr. 12

DIR_2014_55 · über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 20. April 2012 auf die Aufsplitterung des Marktes aufgrund nationaler Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung hingewiesen, die erheblichen Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung herausgestellt und die Bedeutung von Rechtssicherheit, einem klaren technischen Umfeld und offenen und interoperablen Problemlösungen zur elektronischen Rechnungsstellung hervorgehoben, die auf gemeinsamen gesetzlichen Bestimmungen, Geschäftsprozessen und technischen Normen basieren sollten. Aus diesen Gründen sprach sich das Europäische Parlament dafür aus, die elektronische Rechnungsstellung bis 2016 bei allen öffentlichen Aufträgen vorzuschreiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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