ErwGr. 3

DIR_2014_55 · über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

Die Vielzahl nicht interoperabler Normen führt zu übermäßiger Komplexität, Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Betriebskosten für Wirtschaftsteilnehmer, die elektronische Rechnungen grenzübergreifend in verschiedenen Mitgliedstaaten verwenden. Wirtschaftsteilnehmer, die an grenzübergreifenden Ausschreibungen teilnehmen möchten, müssen, wenn sie auf einem neuen Markt tätig werden, häufig eine neue Norm für die elektronische Rechnungsstellung einhalten. Da die Wirtschaftsteilnehmer auf diese Weise unter Umständen davon abgebracht werden, an grenzübergreifenden Ausschreibungen teilzunehmen, stellen die voneinander abweichenden rechtlichen und technischen Anforderungen an die elektronischen Rechnungen Marktzutrittsschranken bei grenzübergreifenden Ausschreibungen und Handelshemmnisse dar. Sie schränken die Grundfreiheiten ein und haben somit direkte Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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