ErwGr. 25

DIR_2014_56 · zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen

In dem von der Kommission am 25. Juni 2008 durch ihre Mitteilung „Vorfahrt für KMU in Europa — der ‚Small Business Act‘ für Europa“ angenommenen „Small Business Act“, der mit der Kommissionsmitteilung „Überprüfung des ‚Small Business Act‘ für Europa“ vom 23. Februar 2011 überarbeitetet worden ist, wird die zentrale Rolle anerkannt, die kleinen und mittleren Unternehmen für die Wirtschaft der Union zukommt, und das Ziel festgelegt, das Gesamtkonzept für das Unternehmertum zu verbessern und das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ („Think Small First“) fest in der Politik zu verankern. Auch die im März 2010 angenommene Strategie Europa 2020 zielt auf die Verbesserung des Unternehmensumfelds insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ab, u. a. durch die Reduzierung der Transaktionskosten für Geschäfte in der EU. Artikel 34 der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (8)enthält für kleine Unternehmen keine Verpflichtung, ihre Abschlüsse prüfen zu lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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