ErwGr. 5

DIR_2014_56 · zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen

Während die Hauptverantwortung für die Bereitstellung von Finanzinformationen bei der Unternehmensleitung der geprüften Unternehmen verbleiben sollte, besteht die Rolle der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften darin, das Management aus Sicht der Abschlussadressaten zu hinterfragen. Zur Verbesserung der Prüfungsqualität müssen die Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften deshalb ihre kritische Grundhaltung gegenüber dem geprüften Unternehmen verstärken. Ungeachtet ihrer bisherigen Erfahrungen mit der Aufrichtigkeit und Integrität der Unternehmensleitung des geprüften Unternehmens sollten die Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften die Möglichkeit einer durch Betrug oder Irrtümer bedingten wesentlichen falschen Darstellung in Betracht ziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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