ErwGr. 13

DIR_2014_57 · über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation (Marktmissbrauchsrichtlinie)

Angesichts der negativen Wirkung, die versuchte Insider-Geschäfte und Marktmanipulation auf die Integrität der Finanzmärkte und das Vertrauen der Anleger in diese Märkte haben, sollte auch der Versuch solcher Handlungen strafbar sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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