ErwGr. 31

DIR_2014_57 · über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation (Marktmissbrauchsrichtlinie)

Gemäß den Artikeln 1 und 2 des Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Anhang zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beteiligt sich Dänemark nicht an der Annahme dieser Richtlinie und ist weder durch die Richtlinie gebunden noch zu ihrer Anwendung verpflichtet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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