Art. 12 – Überprüfung

DIR_2014_61 · über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 1. Juli 2018 einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie vor. Der Bericht muss eine Zusammenfassung der Auswirkungen der in dieser Richtlinie enthaltenen Maßnahmen und eine Bewertung der Fortschritte, die bei der Verwirklichung ihrer Ziele erreicht wurden, enthalten; dabei ist auch der Frage nachzugehen, ob und wie die Richtlinie weiter dazu beitragen könnte, ehrgeizigere Breitbandziele als in der Digitalen Agenda dargelegt zu verwirklichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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