ErwGr. 28

DIR_2014_66 · über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers

Üben unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer ihr Recht auf Mobilität aus, so sollte der zweite Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen imstande sein, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Tätigkeiten des unternehmensintern transferierten Arbeitnehmers nicht gegen die einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie verstoßen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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