ErwGr. 39

DIR_2014_66 · über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers

Im Falle der Mobilität zwischen Mitgliedstaaten sollte die Verordnung (EU) Nr. 1231/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) entsprechend Anwendung finden. Diese Richtlinie sollte Drittstaatsangehörigen mit grenzüberschreitenden Belangen in mehreren Mitgliedstaaten nicht mehr Ansprüche der sozialen Sicherheit gewähren als die, die im bestehenden Unionsrecht bereits vorgesehen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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