ErwGr. 6

DIR_2014_66 · über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers

Unternehmensinterne Transfers von in Schlüsselpositionen beschäftigten Mitarbeitern erschließen den aufnehmenden Unternehmen neue Fertigkeiten und Fachkenntnisse, Innovationen und größere ökonomische Möglichkeiten, wodurch die wissensbasierte Wirtschaft in der Union vorangebracht und Investitionsströme innerhalb der Union gefördert werden. Unternehmensinterne Transfers aus Drittstaaten können auch unternehmensinterne Transfers aus der Union in Unternehmen in Drittstaaten erleichtern und die Position der Union im Verhältnis zu ihren internationalen Partnern stärken. Die Erleichterung unternehmensinterner Transfers ermöglicht multinationalen Konzernen die optimale Nutzung ihrer Humanressourcen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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