ErwGr. 2

DIR_2014_67 · zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“)

Die Dienstleistungsfreiheit umfasst das Recht von Unternehmen, Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen, in den sie ihre Arbeitnehmer vorübergehend entsenden können, um diese Dienstleistungen dort zu erbringen. Zum Zwecke der Entsendung von Arbeitnehmern muss die Dienstleistungsfreiheit von der Freizügigkeit der Arbeitnehmer unterschieden werden, die allen Bürgern das Recht gibt, sich frei in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, um dort zu arbeiten oder zu leben, und sie vor Diskriminierung bezüglich Beschäftigung, Entlohnung und anderen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Vergleich zu Angehörigen des betreffenden Staates schützt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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