ErwGr. 45

DIR_2014_67 · zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“)

Die einheitlicheren Vorschriften sollten nicht zu einer Änderung der Verpflichtung zur Achtung der in Artikel 6 der Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Grundrechte und -freiheiten von Beklagten sowie der auf Beklagte anwendbaren allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie dem Recht auf Anhörung, dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, dem Recht auf ein unparteiisches Gericht oder dem Grundsatz, dass man wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft werden kann, führen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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