ErwGr. 1

DIR_2014_82 · zur Änderung der Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf allgemeine Fachkenntnisse, medizinische Anforderungen und Anforderungen für die Fahrerlaubnis

Der Anhang II der Richtlinie 2007/59/EG enthält eine Bestimmung, wonach das effektive Sehvermögen beider Augen nicht erforderlich ist, wenn der Betreffende über eine angemessene Anpassung und ausreichende Kompensationserfahrung verfügt, und nur erforderlich ist, wenn der Betreffende das binokulare Sehvermögen nach Aufnahme der Tätigkeit verloren hat. Diese Bestimmung steht im Widerspruch zu anderen Anforderungen an das Sehvermögen in Anhang II der Richtlinie 2007/59/EG und könnte das hohe Sicherheitsniveau im Eisenbahnbetrieb gefährden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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