Art. 1

DIR_2014_84 · zur Änderung von Anhang II Anlage A der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug in Bezug auf Nickel

Anhang II Anlage A der Richtlinie 2009/48/EG erhält folgende Fassung:
„Anlage A Liste der CMR-Stoffe und ihrer erlaubten Verwendungen gemäß Teil III Nummern 4, 5 und 6 Stoff Einstufung Erlaubte Verwendung Nickel CMR 2 In Spielzeug und Spielzeugteilen aus nichtrostendem Stahl In Spielzeugteilen, die elektrischen Strom leiten sollen“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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