ErwGr. 14

DIR_2014_91 · zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen

Um unabhängig von der Rechtsform des OGAW in allen Mitgliedstaaten ein harmonisiertes Konzept für die Wahrnehmung der Pflichten der Verwahrstellen sicherzustellen, sollte eine einheitliche Liste der Überwachungspflichten für Verwahrstellen sowohl hinsichtlich von OGAW in Unternehmensform (Investmentgesellschaft) als auch OGAW in Vertragsform erstellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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