ErwGr. 2

DIR_2014_91 · zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen

Um den potenziell schädlichen Auswirkungen schlecht gestalteter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und auf die Kontrolle der Risikobereitschaft von Einzelpersonen entgegenzuwirken, sollten die Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) ausdrücklich dazu verpflichtet werden, für Kategorien von Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf die Risikoprofile der von ihnen verwalteten OGAW auswirkt, eine Vergütungspolitik und -praxis festzulegen und anzuwenden, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar ist. Zu diesen Mitarbeiterkategorien sollten alle Angestellten und sonstigen Mitarbeiter auf Fonds- oder Teilfondsebene mit Entscheidungsfunktionen sowie Fondsmanager und Personen gehören, die tatsächlich Entscheidungen über Investitionen treffen, Personen, denen eine Einflussnahme auf diese Angestellten oder Mitarbeiter gestattet ist, darunter Anlageberater und Analysten, die Geschäftsleitung sowie alle Mitarbeiter, die sich aufgrund ihrer Gesamtvergütung in derselben Einkommensstufe befinden wie Geschäftsleitung und Entscheidungsträger. Diese Bestimmungen sollten auch für Investmentgesellschaften gelten, die keine gemäß der Richtlinie 2009/65/EG zugelassene Verwaltungsgesellschaft benennen. Diese Vergütungspolitik und -praxis sollte unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit auch für Dritte gelten, die aufgrund von Funktionen, die ihnen nach Artikel 13 der Richtlinie 2009/65/EG übertragen wurden, Investitionsentscheidungen treffen, welche sich auf das Risikoprofil der OGAW auswirken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 2 DIR_2014_91 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 2 DIR_2014_91 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.