Art. 25 – Mechanismus bei Ablehnung des Zugangs zu einem Zahlungskonto, für das Entgelte verlangt werden

DIR_2014_92 · über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Unbeschadet des Artikels 16 können die Mitgliedstaaten einen spezifischen Mechanismus vorsehen, mit dem sie sicherstellen, dass Verbraucher, die nicht über ein Zahlungskonto in ihrem Hoheitsgebiet verfügen und denen der Zugang zu einem Zahlungskonto, für das Kreditinstitute ein Entgelt erheben, verweigert wurde, effektiven Zugang zu einem unentgeltlichen Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen erhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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