ErwGr. 32

DIR_2014_92 · über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Um die grenzüberschreitende Kontoeröffnung zu erleichtern, sollte der Verbraucher den neuen Zahlungsdienstleister ersuchen können, auf dem neuen Zahlungskonto alle oder einen Teil der Daueraufträge neu einzurichten, die Lastschriften ab dem vom Verbraucher genannten Zeitpunkt zu akzeptieren und dem Verbraucher Informationen mit Einzelheiten zu dem neuen Zahlungskonto bereitzustellen, was vorzugsweise im Rahmen eines einzigen Termins mit dem neuen Zahlungsdienstleister geschehen sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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