DIR_2014_92 · über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass die Zahl der Kreditinstitute, die Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen anbieten, ausreichend ist, um die Erreichbarkeit für alle Verbraucher zu gewährleisten, sodass jede Art von Diskriminierung der Verbraucher vermieden wird und Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. Bei der Festlegung der ausreichenden Zahl von Kreditinstituten sollten unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt werden: die Abdeckung durch das Netz der Kreditinstitute, die Größe des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats, die Verteilung der Verbraucher im Hoheitsgebiet, der Marktanteil der Kreditinstitute und die Frage, ob Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen nur einen geringen Teil der von dem Kreditinstitut angebotenen Zahlungskonten ausmachen. Grundsätzlich sollten Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen von so vielen Kreditinstituten wie möglich angeboten werden, damit sichergestellt wird, dass die Verbraucher solche Konten in den Räumlichkeiten eines Kreditinstituts eröffnen können, das sich in unmittelbarer Reichweite ihres Wohnorts befindet, und dass die Verbraucher beim Zugang zu diesen Konten keinesfalls diskriminiert werden und sie wirksam nutzen können. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass keinerlei sichtbare Diskriminierung besteht, die beispielsweise durch eine andere Gestaltung der Karte oder eine unterschiedliche Kontonummer oder eine unterschiedliche Kartennummer angezeigt wird. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch vorsehen können, dass Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen von einer geringeren Zahl an Kreditinstituten angeboten werden; dies sollte jedoch auf der Grundlage begründet werden, dass diese Kreditinstitute beispielsweise über eine derart flächendeckende Präsenz im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats verfügen, dass sie alle Verbraucher bedienen könnten, ohne dass diese sich hierzu zu weit von ihrem Wohnort entfernen müssten. Außerdem sollten Verbraucher, die auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zugreifen, in keiner Weise stigmatisiert werden; dieses Ziel lässt sich besser erreichen, wenn eine größere Zahl von Kreditinstituten benannt wird.
Kann ich ErwGr. 38 DIR_2014_92 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.