ErwGr. 5

DIR_2015_1794 · zur Änderung der Richtlinien 2008/94/EG, 2009/38/EG und 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 98/59/EG und 2001/23/EG des Rates in Bezug auf Seeleute

Die derzeitige Rechtslage, die teilweise eine Folge der Besonderheiten des Seemannsberufs ist, führt zur ungleichen Behandlung derselben Arbeitnehmerkategorie durch verschiedene Mitgliedstaaten, je nachdem, ob diese Staaten von den nach geltendem Recht zulässigen Ausschlussregelungen und fakultativen Ausschlussregelungen Gebrauch machen. Zahlreiche Mitgliedstaten machen keinen oder lediglich einen eingeschränkten Gebrauch von diesen fakultativen Ausschlussregelungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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