ErwGr. 3

DIR_2015_2060 · zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen

Die Richtlinie 2011/16/EU des Rates (2) sieht einen verpflichtenden automatischen Austausch bestimmter Informationen zwischen den Mitgliedstaaten vor. Sie sieht außerdem die stufenweise Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Arten von Einkünften und Vermögen vor, um grenzüberschreitenden Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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