ErwGr. 9

DIR_2015_2060 · zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen

Ungeachtet der Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG sollten Informationen, die von Zahlstellen, Wirtschaftsbeteiligten und Mitgliedstaaten vor dem die Aufhebung dieser Richtlinie festgelegte Zeitpunkt erhoben werden, wie ursprünglich vorgesehen verarbeitet und weitergeleitet werden, und vor diesem Zeitpunkt eingegangene Verpflichtungen sollten eingehalten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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