ErwGr. 8

DIR_2015_2376 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung

Die Mitgliedstaaten werden Informationen unabhängig davon austauschen, ob der Steuerpflichtige dem grenzüberschreitenden Vorbescheid bzw. der Vorabverständigung über die Verrechnungspreisgestaltung nachkommt oder nicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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