ErwGr. 29

DIR_2015_637 · über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern und zur Aufhebung des Beschlusses 95/553/EG

Diese Richtlinie sollte drei Jahre nach ihrer Umsetzungsfrist überprüft werden. Insbesondere sollte anhand der von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung und praktischen Anwendung der Richtlinie gelieferten Informationen, einschließlich einschlägiger Statistiken und Fallbeispiele, bewertet werden, ob die Finanzverfahren für eine angemessene Lastenaufteilung überarbeitet werden müssen. Die Kommission sollte einen Bericht vorbereiten und etwaige zusätzliche Maßnahmen in Betracht ziehen, darunter gegebenenfalls einen Vorschlag zur Änderung dieser Richtlinie, damit Unionsbürger ihr Recht auf konsularischen Schutz leichter wahrnehmen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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