ErwGr. 3

DIR_2015_637 · über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern und zur Aufhebung des Beschlusses 95/553/EG

Zu den Werten, auf die sich die Union gründet, zählen Solidarität, Nichtdiskriminierung und Wahrung der Menschenrechte; in ihren Beziehungen zur übrigen Welt sollte die Union ihre Werte schützen und zum Schutz ihrer Bürger beitragen. Das in Artikel 46 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) niedergelegte Grundrecht auf konsularischen Schutz von nicht vertretenen Unionsbürgern unter denselben Bedingungen ist Ausdruck europäischer Solidarität. Es verleiht dem Konzept der Unionsbürgerschaft eine externe Dimension und stärkt die Identität der Union in Drittländern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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