ErwGr. 5

DIR_2015_996 · zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2002/49/EG sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass spätestens bis zum 30. Juni 2007 bzw. 30. Juni 2012 strategische Lärmkarten ausgearbeitet werden, die anschließend alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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