ErwGr. 6

DIR_2016_1034 · zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente

Das Fehlen der notwendigen Infrastrukturen für die Datenerhebung würde sich auf den gesamten Anwendungsbereich des neuen Rechtsrahmens auswirken. Ohne die erforderlichen Daten wäre es nicht möglich, eine genaue Abgrenzung der Finanzinstrumente, die in den Anwendungsbereich des neuen Rechtsrahmens fallen, durchzuführen. Darüber hinaus wäre es nicht möglich, die Transparenzanforderungen für den Vor- und Nachhandel auszuarbeiten, um festzulegen, welche Instrumente liquide sind und wann Ausnahmen oder eine spätere Veröffentlichung gewährt werden sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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