ErwGr. 5

DIR_2016_1106 · zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein

Um Besonderheiten von Einzelfällen angemessen berücksichtigen und korrekt auf künftige Entwicklungen in diesen Bereichen der Medizin reagieren zu können, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, durch ihre zuständigen medizinischen Behörden das Führen von Fahrzeugen in gebührend begründeten Einzelfällen zu gestatten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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