Anhang III – BEREICHE MÖGLICHER ZUSÄTZLICHER TECHNISCHER VORSCHRIFTEN FÜR FAHRZEUGE AUF BINNENWASSERSTRASSEN DER ZONEN 1 UND 2 SOWIE AUF NICHT MITEINANDER VERBUNDENEN BINNENWASSERSTRASSEN DER ZONE 3

DIR_2016_1629 · zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG

Alle von einem Mitgliedstaat nach Artikel 23 Absätze 1 und 2 dieser Richtlinie erlassenen zusätzlichen technischen Vorschriften für Fahrzeuge, die die Binnenwasserstraßen auf dem Gebiet dieses Mitgliedstaats befahren, sind auf folgende Bereiche begrenzt:
1.Begriffsbestimmungen — Erforderlich für das Verständnis der zusätzlichen Vorschriften
— Erforderlich für das Verständnis der zusätzlichen Vorschriften
2.Stabilität — Verstärkung der Struktur — Zeugnis/Bescheinigung einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft
— Verstärkung der Struktur
— Zeugnis/Bescheinigung einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft
3.Sicherheitsabstand und Freibord — Freibord — Sicherheitsabstand
— Freibord
— Sicherheitsabstand
4.Verschlusszustand der Öffnungen des Schiffskörpers und der Aufbauten — Aufbauten — Türen — Fenster und Oberlichter — Ladeluken — sonstige Öffnungen (Lüftungs-, Abgasleitungen usw.)
— Aufbauten
— Türen
— Fenster und Oberlichter
— Ladeluken
— sonstige Öffnungen (Lüftungs-, Abgasleitungen usw.)
5.Ausrüstung — Anker und Ankerketten — Signallichter — Schallsignalanlagen — Kompass — Radar — Sende- und Empfangsanlagen — Rettungsmittel — Verfügbarkeit von Seekarten
— Anker und Ankerketten
— Signallichter
— Schallsignalanlagen
— Kompass
— Radar
— Sende- und Empfangsanlagen
— Rettungsmittel
— Verfügbarkeit von Seekarten
6.Sonderbestimmungen für Fahrgastschiffe — Stabilität (Windstärke, Kriterien) — Rettungsmittel — Freibord — Sicherheitsabstand — freie Sicht
— Stabilität (Windstärke, Kriterien)
— Rettungsmittel
— Freibord
— Sicherheitsabstand
— freie Sicht
7.Verbände und Containerverkehr — Verbindungen Schubboot-Leichter — Stabilität der Fahrzeuge/Leichter, die Container befördern
— Verbindungen Schubboot-Leichter
— Stabilität der Fahrzeuge/Leichter, die Container befördern

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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