ErwGr. 19

DIR_2016_1629 · zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG

Eine Übergangsregelung sollte für bereits in Dienst gestellte Fahrzeuge gelten, die noch kein Unionszeugnis für Binnenschiffe besitzen, wenn sie einer ersten technischen Untersuchung im Rahmen der in dieser Richtlinie niedergelegten überarbeiteten technischen Vorschriften unterzogen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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