ErwGr. 4

DIR_2016_2037 · zur Änderung der Richtlinie 75/324/EWG des Rates bezüglich des höchsten zulässigen Drucks von Aerosolpackungen und zur Anpassung der Kennzeichnungsbestimmungen an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

Die Anhebung des zulässigen Drucks von Aerosolpackungen mit einem nicht entzündbaren Treibgas würde für die Hersteller mehr Auswahl bedeuten und damit den Einsatz derartiger Aerosolpackungen für weitere Anwendungen ermöglichen. Sie würde es damit erlauben, von entzündbaren möglichst auf nicht entzündbare Treibgase umzusteigen, was wiederum die Effizienz und die Umweltleistung von Aerosolpackungen steigern und gleichzeitig die Einhaltung der derzeit in der Richtlinie 75/324/EWG festgelegten Sicherheitsniveaus garantieren würde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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