ErwGr. 22

DIR_2016_2102 · über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Angesichts des Mangels an automatisierten oder effizienten und einfach umzusetzenden Mitteln, um bestimmte Arten von veröffentlichten Inhalten barrierefrei zugänglich zu machen und um den Anwendungsbereich dieser Richtlinie auf Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen zu beschränken, die tatsächlich der Kontrolle öffentlicher Stellen unterliegen, sieht diese Richtlinie den vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss einiger Arten von Inhalten von Websites oder mobilen Anwendungen aus ihrem Anwendungsbereich vor. Diese Ausnahmen sollten im Zuge der Überprüfung dieser Richtlinie vor dem Hintergrund künftiger technologischer Fortschritte erneut geprüft werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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