ErwGr. 27

DIR_2016_2102 · über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Live übertragene zeitbasierte Medien, die online bleiben oder nach der Live-Übertragung erneut veröffentlicht werden, sollten unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Erstübertragung oder der erneuten Veröffentlichung als aufgezeichnete zeitbasierte Medien gelten, ohne dass der Zeitraum überschritten wird, der unabdingbar erforderlich ist, um die zeitbasierten Medien barrierefrei zugänglich zu machen, wobei wesentlichen Informationen im Zusammenhang mit der Gesundheit, dem Wohlergehen und der Sicherheit der Öffentlichkeit Vorrang gegeben wird. Dieser erforderliche Zeitraum sollte grundsätzlich nicht länger als 14 Tage sein. In begründeten Fällen, z. B. wenn es unmöglich ist, die entsprechenden Dienstleistungen fristgerecht zu beschaffen, könnte diese Frist ausnahmsweise auf die kürzeste Zeit, die erforderlich ist, um den Inhalt barrierefrei zugänglich zu machen, verlängert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 27 DIR_2016_2102 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 27 DIR_2016_2102 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.