ErwGr. 3

DIR_2016_2102 · über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Auf dem rasch wachsenden Markt für eine bessere Zugänglichkeit von digitalen Produkten und Dienstleistungen sind verschiedenste Wirtschaftsakteure tätig, so die Entwickler von Websites oder Software-Tools für die Einrichtung, die Verwaltung und das Testen von Websites oder mobilen Anwendungen, die Entwickler von Benutzeragenten wie Web-Browsern und zugehörigen assistiven Technologien, die Betreiber von Zertifizierungsdiensten oder die Anbieter von Schulungsprogrammen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 3 DIR_2016_2102 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 3 DIR_2016_2102 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.