ErwGr. 21

DIR_2016_2284 · über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/81/EG

Die Landwirtschaft trägt in hohem Maße zu atmosphärischen Ammoniak- und Feinstaub-Emissionen bei. Um diese Emissionen zu reduzieren, sollten die nationalen Luftreinhalteprogramme auch Maßnahmen für den Agrarsektor vorsehen. Solche Maßnahmen sollten kosteneffizient sein, auf konkreten Informationen und Daten beruhen und dem wissenschaftlichen Fortschritt sowie früheren Maßnahmen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, mit konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität beizutragen. Wie diese Maßnahmen im Einzelnen wirken, wird im Zuge einer künftigen Bewertung verdeutlicht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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