ErwGr. 40

DIR_2016_800 · über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind

Die Mitgliedstaaten sollten von der Verpflichtung zur Vornahme einer individuellen Begutachtung abweichen können, wenn dies aufgrund der Umstände des Falles gerechtfertigt ist, wobei unter anderem die Schwere der mutmaßlichen Straftat und die Maßnahmen berücksichtigt werden sollten, die ergriffen werden könnten, falls das Kind einer solchen Straftat für schuldig befunden wird, sofern dies mit dem Kindeswohl vereinbar ist. In diesem Zusammenhang sollten alle relevanten Elemente berücksichtigt werden, einschließlich der Frage, ob das Kind in der jüngeren Vergangenheit im Rahmen eines Strafverfahrens einer individuellen Begutachtung unterzogen wurde oder ob der betreffende Fall ohne Anklage bearbeitet werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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