ErwGr. 2

DIR_2016_856 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Hinblick auf die Dauer der Verpflichtung, einen Mindestnormalsatz einzuhalten

Durch den in den Mitgliedstaaten derzeit geltenden Normalsatz wurde in Verbindung mit dem Mechanismus der Übergangsregelung gewährleistet, dass das Mehrwertsteuersystem in akzeptabler Weise funktioniert hat. Mit neuen Vorschriften bezüglich des Ortes der Erbringung von Dienstleistungen, die die Besteuerung am Ort des Verbrauchs begünstigen, wurden die Möglichkeiten, durch Standortverlagerung von unterschiedlichen MwSt.-Sätzen zu profitieren, weiter eingeschränkt und mögliche Wettbewerbsverzerrungen verringert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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