ErwGr. 6

DIR_2016_856 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Hinblick auf die Dauer der Verpflichtung, einen Mindestnormalsatz einzuhalten

Die Beibehaltung des gegenwärtigen Mindestsatzes schließt nicht aus, dass die MwSt.-Vorschriften vor dem 31. Dezember 2017 erneut überprüft werden, um der Einführung einer endgültigen MwSt.-Regelung für den Handel innerhalb der Union Rechnung zu tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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