ErwGr. 7

DIR_2016_97 · über Versicherungsvertrieb (Neufassung)

Die Anwendung der Richtlinie 2002/92/EG hat gezeigt, dass eine Reihe von Vorschriften hinsichtlich des Zugangs zur Ausübung der Versicherungsvertriebstätigkeit präzisiert werden müssen und dass im Interesse des Verbraucherschutzes eine Erweiterung des Geltungsbereichs der genannten Richtlinie auf jede Art des Vertriebs von Versicherungsprodukten erforderlich ist. Versicherungsunternehmen, die Versicherungsprodukte direkt vertreiben, sollten auf ähnlicher Grundlage in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie aufgenommen werden wie Versicherungsagenten und -makler.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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