ErwGr. 33

DIR_2017_1371 · über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug

Diese Richtlinie gilt unbeschadet der die Aufhebung der Befreiungen betreffenden Bestimmungen des AEUV, des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, die dem AEUV und dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) beigefügt sind, sowie der dazu jeweils erlassenen Durchführungsvorschriften und ähnlicher in das nationale Recht aufgenommener Bestimmungen. Bei der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht sowie bei der Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie wird diesen Vorrechten und Befreiungen einschließlich der Wahrung der Freiheit des Mandats der Mitglieder in vollem Umfang Rechnung getragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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