ErwGr. 19

DIR_2017_1564 · über bestimmte zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft

Die Kommission sollte die Verfügbarkeit von anderen, nicht unter diese Richtlinie fallenden Werken und sonstigen Schutzgegenständen in barrierefreiem Format sowie die Verfügbarkeit von Werken und sonstigen Schutzgegenständen in barrierefreiem Format für Personen mit anderen Behinderungen beurteilen. Es ist wichtig, dass die Kommission die Lage genau verfolgt. Auf der Grundlage eines Berichts der Kommission könnten nötigenfalls Änderungen des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie ins Auge gefasst werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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