Anhang I – ARBEITSVERTRAG FÜR FISCHER

DIR_2017_159 · zur Durchführung der Vereinbarung über die Durchführung des Übereinkommens über die Arbeit im Fischereisektor von 2007 der Internationalen Arbeitsorganisation, die am 21. Mai 2012 zwischen dem Allgemeinen Verband der landwirtschaftlichen Genossenschaften der Europäischen Union (COGECA), der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) und der Vereinigung der nationalen Verbände von Fischereiunternehmen in der Europäischen Union (Europêche) geschlossen wurde

Der Arbeitsvertrag für Fischer muss die folgenden Angaben enthalten, soweit sich die Aufnahme einer oder mehrerer dieser Angaben nicht deshalb erübrigt, weil der Gegenstand bereits in anderer Weise durch die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder gegebenenfalls durch einen Tarifvertrag geregelt ist:
a)den Nachnamen und die übrigen Namen, das Geburtsdatum oder Alter und den Geburtsort des Fischers;
b)das Datum und den Ort des Vertragsabschlusses;
c)den Namen des Fischereifahrzeugs oder der Fischereifahrzeuge und die Registriernummer des Fahrzeugs oder der Fahrzeuge, an deren Bord der Fischer sich zu arbeiten verpflichtet;
d)den Namen des Arbeitgebers oder Fischereifahrzeugeigners oder der sonstigen Vertragspartei der Vereinbarung mit dem Fischer;
e)die Fahrt oder Fahrten, die unternommen werden sollen, falls sie zum Zeitpunkt der Anheuerung angegeben werden können;
f)den Dienst, für den der Fischer angeheuert oder verwendet werden soll;
g)wenn möglich, den Ort und Tag, an denen sich der Fischer zum Dienstantritt an Bord einzufinden hat;
h)die dem Fischer zustehende Beköstigung, es sei denn, dass die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften eine andere Regelung vorsehen;
i)den Betrag der Heuer oder die Höhe des Anteils und dessen Berechnungsart, wenn das Entgelt in einer Beteiligung besteht, oder den Betrag der Heuer und die Höhe des Anteils sowie dessen Berechnungsart, wenn beide Formen des Entgelts miteinander verbunden werden, und die gegebenenfalls vereinbarte Mindestheuer;
j)die Beendigung des Vertrags und die dafür maßgeblichen Bedingungen, nämlich: i) wenn der Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen worden ist, den Tag des Ablaufs des Vertrags; ii) wenn der Vertrag für eine Fahrt abgeschlossen worden ist, den Bestimmungshafen und die Frist nach der Ankunft, nach deren Ablauf der Fischer zu entlassen ist; iii) wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden ist, die Voraussetzungen, die jede Partei zur Kündigung berechtigen, sowie die Kündigungsfrist, wobei die Kündigungsfrist des Arbeitgebers oder Fischereifahrzeugeigners oder der sonstigen Vertragspartei nicht kürzer sein darf als diejenige des Fischers;
i)wenn der Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen worden ist, den Tag des Ablaufs des Vertrags;
ii)wenn der Vertrag für eine Fahrt abgeschlossen worden ist, den Bestimmungshafen und die Frist nach der Ankunft, nach deren Ablauf der Fischer zu entlassen ist;
iii) wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden ist, die Voraussetzungen, die jede Partei zur Kündigung berechtigen, sowie die Kündigungsfrist, wobei die Kündigungsfrist des Arbeitgebers oder Fischereifahrzeugeigners oder der sonstigen Vertragspartei nicht kürzer sein darf als diejenige des Fischers;
k)den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub oder gegebenenfalls die Formel für seine Berechnung;
l)die Leistungen des Gesundheitsschutzes und der sozialen Sicherheit, die dem Fischer gegebenenfalls vom Arbeitgeber, Fischereifahrzeugeigner oder einer anderen Vertragspartei oder anderen Vertragsparteien des Arbeitsvertrags für Fischer zu gewähren sind;
m)den Anspruch des Fischers auf Heimschaffung;
n)gegebenenfalls einen Verweis auf den Tarifvertrag;
o)die Mindestruhezeiten, in Übereinstimmung mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder sonstigen Maßnahmen, und
p)alle weiteren Angaben, die die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften gegebenenfalls vorschreiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang I DIR_2017_159 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anhang I DIR_2017_159 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.