ErwGr. 11

DIR_2017_1852 · über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union

Die Kommission sollte die Anwendung der Richtlinie nach einem Zeitraum von fünf Jahren überprüfen, und die Mitgliedstaaten sollten die Kommission dabei durch sachdienliche Beiträge unterstützen —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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